Alle Mieter, auch solche, die in einem nicht modernisierten Altbau wohnen, haben grundsätzlich Anspruch auf eine ausreichende Elektrizitätsversorgung, um wenigstens ein größeres Haushaltsgerät, z.B. eine Waschmaschine, einen Trockner oder eine Spülmaschine und gleichzeitig ein anderes Haushaltsgerät, beispielsweise einen Staubsauger, betreiben zu kö...
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