Ein Mietvertrag regelt die Überlassung einer Sache an einen anderen, der hierfür ein Entgelt, den sog. Mietzins zahlt. Als Mietgegenstand kommen beliebige Sachen in Betracht, angefangen von einfachen beweglichen Sachen, wie etwa Büchern, Werkzeugen oder Pkws bis hin zu Immobilien und Grundstücken. Geregelt ist das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Vermietung von Wohnraum komm...
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