Mietnomaden-Blog

Achtung!!!

Die in diesem Blog abgebildeten Texte stellen keine verbindliche, anwaltliche Rechtsberatung dar!

Sie sollen lediglich über Sachverhalte informieren.

Bevor Sie sich zu endgültigen Schritten entschließen, konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsvertreter oder wenden Sie sich an Ihren Vermieterschutz-Verein.

Schutz vor Mietnomaden

Mietnomaden ziehen von einer Wohnung in die nächste, mit dem Vorsatz, keine Miete zu bezahlen. Oft verlässt der Mietnomade die Wohnung in einem verwahrlosten, vermüllten Zustand. Der Schaden ist für den Vermieter durch Mietrückstände enorm hoch, auch ist oft eine Grundrenovierung nötig.
Schätzungen gehen davon aus, dass 1 Prozent der Mietverträge davon betroffen sind und einen riesigen, finanziellen Schaden zurücklassen. Schätzungsweise sollen die Kosten zwischen 600 Millionen und 2 Milliarden EUR betragen.
Mietnomaden verschleiern ihre Identität, z. B. mit gefälschter Selbstauskunft oder gefälschten Gehaltsabrechnungen.
Sie wissen, dass eine Räumungsklage langwierig und teuer für den Vermieter werden kann und oft aus finanziellen Mitteln darauf verzichtet wird.
Der Streitwert berechnet sich aus der Nettonmiete eines Jahres. Beträgt die Miete 600,- EUR, belaufen sich die Kosten auf 7.200,- EUR. Dazu kommt der Mietausfall, Anwaltskosten, Zwangvollstreckungskosten.
Oft wird der Umstand dadurch begünstigt, dass der Vermieter erst nach zwei Monaten Mietrückstand, eine Mietkündigung aussprechen kann.

Juristen sprechen von Endmietbetrüger, die ihre Opfer keinesfalls wahllos aussuchen, sondern gezielt in Regionen ziehen, in denen Wohnungen leer stehen.

Um sich vor solchen Fällen zu schützen, sollten Hausbesitzer so viel Information wie möglich von der Person einholen. Lassen Sie sich nicht vom Auftreten des neuen Mieters beeinflussen, sonst könnte ein böses Erwachen erfolgen. Private Auskunfteien stehen auch am Wochenende zur Verfügung. Diese Unternehmen sammeln nicht nur die Daten von Unternehmen, ebenso von Privatpersonen werden sie gespeichert.
Die persönlichen Angaben in dem Personalausweis sollten kontrolliert werden.
Vor Überlassung der neuen Mieträume, sollte die erste Rate für die Kaution und die erste Mietzahlung, bereits an dem Vermieter gezahlt sein.

Die Anzahl der Mietnomaden steigt unaufhörlich und einen gesetzlich verankerten Vermieterschutz gibt es derzeit nicht.
So ist eine schwarze Liste für den Vermieter die beste Lösung, um sich vor Mietnomaden zu schützen.
Das Gesetz sagt aus, dass eine schwarze Liste gegen den Datenschutz verstößt. Allerdings ist die Situation so prekär, dass in manchen Fällen auf den Datenschutz verzichtet werden muss.
Hilfe bekommt der geschädigte Vermieter unter www.stop-mietnomaden.eu. Die Hilfe ist in der heutigen Zeit nötig, denn viele Vermieter stehen durch Mietnomaden, oft vor ihren eigenen, finanziellen Ruin.
Um die Liste gegen Mietnomaden bekannt zu machen, sollten sich viele betrogene Vermieter beteiligen, nur so können Namen auf der schwarzen Liste gesetzt werden. So wäre eine Information für den Vermieter möglich und der wirtschaftliche Schaden kann abgewendet werden.
Die meisten Mietnomaden können nicht belangt werden, obwohl es in gewisser Weise gegen das Gesetz verstößt und sie gewissenlos handeln. Das Problem ist, dass es keine Liste oder Datei gibt, in dem Mietnomade erfasst sind. Sie verlassen die Wohnung und sind wie vom Erboden verschluckt. So ist es für den Vermieter nicht möglich sie aufzufinden und er muss für den meist hohen Schaden selber aufkommen.

Schwarze Liste gegen Mietnomaden

Immer mehr Vermieter hatten bereits Kontakt mit säumigen Mietern oder Mietnomaden und fühlen sich der wirtschaftlichen Gefahr, welche von diesen Personen ausgeht, schutzlos ausgeliefert. Die gesetzliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland verhindert derzeit, dass Vermieter säumige Mieter zügig aus der vermieteten Wohnung entfernen lassen können. Stattdessen müssen viele Vermieter den kostspieligen und langwierigen Rechtsweg wählen, um einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, der ihnen letztlich auch eine Zwangsräumung ermöglichen kann.

Um sich von vorne herein gegen potentielle Mietnomaden schützen zu können, schwören immer mehr Vermieter auf die Dienste sogenannte Mieterauskunfteien. Dabei handelt es sich um eine Art "schwarze Liste", in der säumige Mieter und Mietnomaden eingetragen werden können. In der Regel erfolgt der Eintrag in die Auskunftei durch einen Vermieter, der entsprechende Erfahrungen mit dem betroffenen Mieter gemacht hat. Potentielle Vermieter können dann in der Mieterauskunftei Informationen über die Zahlungsmoral des potentiellen Neumieters einholen und somit ihr wirtschaftliches Risiko minimieren.

Die große Problematik dieser "schwarzen Listen" ist, dass es gleich mehrere Anbieter gibt, bei denen Auskünfte teilweise kostenpflichtig sind. Die hohe Kostenbelastung und die Notwendigkeit, gleich mehrere Auskunfteien zu durchforsten, macht die schwarzen Listen in den Augen vieler Vermieter weniger attraktiv. Sobald es einem Vermieter aber gelingt einen Mietnomaden durch die Nutzung einer Auskunftei zu entlarven, macht sich die Investition in kostenpflichtige Auskünfte immer bezahlt.

Eine Alternative zu diesen schwarzen Listen ist die Einholung einer Schufaauskunft. Mit der Zustimmung des potentiellen Neumieters kann jeder Vermieter eine Schufaauskunft von der betreffenden Person einholen und sich einen guten Überblick über die Bonität und die Zahlungsmoral des potentiellen Mieters verschaffen. Allerdings ist auch die Einholung einer Schufaauskunft kostenpflichtig. Außerdem sollte man bedenken, dass sowohl die Schufaauskunft, als auch eine Mieterauskunft aus einer entsprechenden Mieterauskunftei nicht völlig vor Mietnomaden oder unseriösen Mietern schützen können. Denn letztlich enthalten alle Auskünfte nur Informationen über die Vergangenheit der betreffenden Person. Wer in Zukunft Mietausfälle produziert, können sie naturgemäß nicht sagen!

Schutz vor Mietnomaden

In Deutschland hält zunehmend eine neue Art von Miettourismus Einzug. So genannte Einmietbetrüger oder Mietnomaden, also Mitbürger die von Wohnung zu Wohnung ziehen, am Ende nicht einmal Miete bezahlen und zudem noch eine Spur der Verwüstung hinterlassen, sind das Schreckgespenst eines jeden Haus- oder Wohnungsbesitzers.
Wer dieses Trauma schon einmal miterleben musste, weiß auch aus Erfahrung, dass es die deutsche Rechtssprechung den Vermietern im Kampf gegen Mietnomaden auch nicht gerade leicht macht.

Zwar hat er grundsätzlich die Möglichkeit, bei Mietrückständen ab 2 Monaten eine Kündigung auszusprechen und bei längeren Säumnissen sogar eine Räumungsklage einzureichen, jedoch kann der Mietschuldner sein Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen und damit das Verfahren sehr lange hinauszögern. Für den Vermieter bedeutet das in der Regel noch mehr Einbußen und noch mehr Kosten, was unter Umständen sogar den finanziellen Ruin mit sich bringen kann.
Ist die Zwangsräumung dann endlich durchgesetzt, geht diese kostentechnisch meist auch zu Lasten des Vermieters.
Zwar kann man nicht alle säumigen Mieter in den gleichen „Topf“ stecken. Wer durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit in finanzielle Not gerät, der wird im Normalfall gemeinsam mit dem Vermieter versuchen eine akzeptable Lösung zu finden - keine Frage.
Doch wie kann sich der Wohnungseigentümer vor wirklichen Mietnomaden schützen?
Nun, ein „Frühwarnsystem“ mit absoluter Sicherheit gibt es leider nicht!

Trotzdem lohnt es sich, einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen um das Risiko so gering wie möglich zu halten. Jeder Vermieter hat beispielsweise das Recht auf eine Mietkaution von bis zu 3 Monatsmieten zu bestehen, einen Gehaltsnachweis anzufordern und natürlich den vorherigen Vermieter zu kontaktieren. Ebenfalls eine Bonitätsprüfung vorab kann grundsätzlich nicht schaden.
Im Internet werden dazu auch so genannte Warndatenbanken für das Mietwesen veröffentlicht, in denen schon bekannte Schuldner und Mietnomaden geführt werden.

Unter www.stop-mietnomaden.eu werden unter Anderem hilfreiche Listen von Mietnomaden veröffentlicht und diese damit entlarvt. Der Vermieter braucht sich nun nur noch auf der Internetplattform zu registrieren und schon hat er Zugang zu wichtigen Informationen die ihm hilfreichen Aufschluss über Mietschuldner geben können bevor es zu spät ist. Wenn jeder Betroffene diese Liste auf dem aktuellen Stand hält, wird es für diese Mietganoven zunehmend schwerer, immer wieder unerkannt bei ahnungslosen Opfern unterzuschlüpfen. Zwar ist das auch keine 100%ge Garantie aber immerhin eine gute Vorsichtsmaßnahme.

Sinn einer schwarzen Liste gegen Mietnomaden

Der durchschnittliche Schaden, den jeder der rund 10.000 Mietnomaden in Deutschland seinem Vermieter nach der Zwangsräumung hinterlässt liegt bei rund 25.000 Euro, so schätzt Grund und Boden. Dabei ergibt sich die Schadenssumme bei weitem nicht nur aus Mietausfällen. Vielmehr sind es Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Reparaturkosten, die die Schadenssumme in derartige Höhen treiben.

Wenig verwunderlich, dass viele Vermieter einen wirksamen Schutz gegen Mietnomaden suchen. Allerdings ist es gar nicht so einfach, einen Mietnomaden bereits bei der Wohnungsbesichtigung zu entlarven. Nicht selten geben sich die falschen Mieter als seriöse und weltgewandte Menschen aus, von denen man als potentieller Vermieter nicht einmal im Traum erwarten würde, dass es zu Mietausfällen kommen könnte. Vor diesem Hintergrund sind viele Vermieter bestrebt, möglichst viele Informationen über den potentiellen Mieter zu erhalten. Umfangreiche Mieterauskünftige geben zwar oft einen guten Überblick und verschaffen nachprüfbare Informationen, verschrecken auf der anderen Seite die wirklich seriösen Mieter, die sich gegebenenfalls in ihrer Privatsphäre gestört fühlen.

Um an ausreichendes Informationsmaterial zu kommen, ohne dem potentiellen Neumieter einen mehrseitigen Fragebogen vorlegen zu müssen, kann man die Daten des zukünftigen Mieters mit einer schwarzen Liste abgleichen lassen. Einige Anbieter bieten umfangreiche Auskunfteien, in die man als Vermieter jene Mieter eintragen kann, die bereist als Mietnomaden oder säumige Mieter aufgefallen sind. So werden zukünftige Vermieter sehr effektiv vor unseriösen Mietern gewarnt und können sich gegen diese schützen.

Aber auch eine schwarze Liste schützt nicht hundertprozentig vor Mietnomaden. So erhält der Vermieter nur Auskünfte über Personen, die bereits in der Vergangenheit aufgefallen sind. Über Personen, die erst in der Zukunft als Mietnomaden in Erscheinung treten werden, sagt eine schwarze Liste naturgemäß nichts aus. Weiterhin sind viele schwarze Listen kostenpflichtig. Problematisch ist auch, dass es viele Anbieter von schwarzen Mieterlisten gibt, sodass gleich mehrere Listen abgefragt werden müssen, damit man sich optimal schützen kann. Deshalb ist es sinnvoll alle gesammelten Daten einer Stelle zentral zu speichern. Deshlab ist die Benutzung einer schwarzen Liste sicherlich hilfreich und kann böse Überraschungen verhüten.

Deutsches Mietrecht begünstigt Mietnomadentum

Das in Deutschland in den letzten Jahren ein regelrechtes Mietnomadentum entstanden ist und zahlreiche Vermieter mit Mietern zu tun haben, die keine Mietzahlungen leisten, klingt für sich alleine schon unglaublich. Unfassbar dagegen scheint für viele Menschen der Gedanke, dass das Rechtssystem hierzulande dieses Phänomen regelrecht fördert. Aber genau das ist der Fall!

Aufgrund der hohen bürokratischen Hürden, die für das Herbeiführen einer Zwangsräumung erforderlich sind, fühlen sich Mietnomaden von der Justiz geradezu eingeladen, keine Mietzahlungen zu leisten und die hilflose Situation der Vermieter schamlos auszunutzen. Besonders nützt den Mietnomaden dabei die Tatsache, dass kein Vermieter in Deutschland eine Wohnungsräumung herbeiführen kann, ohne dass zuvor ein gerichtlicher Beschluss gefasst wurde. Für den Vermieter bedeutet dies hohe Kosten. In der Regel ergibt sich seine Belastung hierbei aus Kosten für die anwaltliche Beratung und die Gerichtskosten, welche ggf. auch vom Vermieter getragen werden müssen.

Das Mietrecht der Bundesrepublik scheint nur die Rechte der Mieter zu schützen. Das tausende Vermieter in Deutschland Außenstände in nicht unerheblicher Höhe haben, reicht als Grund für eine Änderung der rechtlichen Situation offensichtlich nicht aus. Eine unkomplizierte Regelung wie ein Recht auf Zwangsräumung nach mehrmaligem Zahlungsausfall wäre sicherlich eine angebrachte Alternative zu der aktuellen Situation.

Aktuell berücksichtigt die Justiz Vermieter nur geringfügig. Allerdings bedarf in Anbetracht der prekären Situation rund um das Thema Mietnomadentum auch so mancher Vermieter den Schutz des Rechtssystems. Denn Mietnomaden sind für Vermieter nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Oftmals geben sich Mietnomaden bei der Wohnungsbesichtigung ganz bewusst seriös und weltgewandt, sodass für den Vermieter kein Verdachtsmoment entsteht.

Ist der Mietnomade dann erst einmal eingezogen, beginnt für so manchen Vermieter der blanke Horror. Bis der Nomade vertrieben ist vergehen oft Monate. Haus und Grund geht davon aus, dass der durchschnittliche Schaden den Mietnomaden ihren Vermietern durch Mietausfälle, Gebäudeschäden, Anwalts- und Gerichtskosten zufügen bei etwa 25.000 Euro liegt.

Mietnomaden - Tipps für den betroffenen Vermieter

Immer öfter hört und liest man in den Medien über ein sich ausbreitendes Phänomen: Die Mietnomaden. Menschen, die sich in Wohnungen einmieten, aufhören die Miete zu bezahlen und sich trotzdem verweigern, die Wohnung zu verlassen.

Vermieter befinden sich in dieser Situation jedoch nicht auf verlorenem Posten. Zum einen besteht die Möglichkeit einer ordentlichen Mietvertragskündigung im Falle eines zweimonatigen Zahlungsausfalles mit anschließender Räumungsklage. Da diese jedoch sehr teuer ist und die Gefahr groß ist, dass die Mietnomaden nicht imstande sind oder sein wollen dafür aufzukommen, ist von dieser naheliegenden Vorgehensweise zunächst abzuraten.

Folgende Möglichkeiten sind oftmals erfolgreicher und kostensparender, um die unliebsamen Gäste zum Auszug zu bewegen: Durch das spezielle Verfahren der Urkundenklage kann zunächst die rückständige Miete eingeklagt werden. Wenn der Mieter das vorläufige Urteil erhalten hat, sollte er dem Schuldner das Konto sperren lassen. Diese Vorgehensweise kann schnell dazu führen, dass der Mietnomade baldmöglichst das Weite sucht, um sich weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Ein weiterer Ausweg aus dem Dilemma kann für den Vermieter auch ein Vertragsabschluß mit dem Mieter darstellen, indem man sich darauf einigt, dass die Mietschulden erlassen werden. Zwar bleibt der Vermieter bei dieser Methode auf den Schulden sitzen, jedoch ist diese Möglichkeit oft billiger als ein weiterer Mietausfall im Falle des längeren Verweilens des Mietnomaden. Die erzieherische Funktion bleibt bei dieser Einigung leider auf der Strecke.

Kann der Vermieter nachweisen, dass der Mieter vorsätzlich die Miete schuldig bleibt, also bereits beim Einzug nicht vorhatte, die Unterkunft zu bezahlen, liegt nach § 263 StGB der Sachverhalt des Betrugs vor. In dieser Situation kann der Vermieter Strafanzeige erstatten. Oftmals kann dies den Mieter dazu bewegen, die Miete zu bezahlen oder sich zumindest eine neue Bleibe zu suchen.

Sind diese Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft, sollte der Vermieter sich für die kostspielige Räumungsklage entscheiden, um weiteren Mietausfall abzuwenden.

Mietnomaden

Sie sind der Albtraum eines jeden Vermieters: Mietnomaden. Die Zahlungsmoral der Deutschen wird immer schlechter. Finanzielle Knappheit und sinkende Zahlungsmoral führen immer öfter dazu, dass auch Vermieter sprichwörtlich leer ausgehen. Die Problematik mit Mietnomaden ist hierzulande noch ein relativ junges Phänomen, dennoch berichten auch immer mehr Medien von den ungewünschten Mietern, die einfach keine Miete zahlen wollen.

Mietnomaden sind Personen, die vorsätzlich ein Mietverhältnis suchen und die nach Abschluss des Mietvertrages und erfolgtem Einzug in das angemietete Objekt die Mietzahlung verweigern. Die Mietnomaden profitieren hierbei von der Gesetzeslage in Deutschland, welche den Vermieter dazu zwingt, den teuren und bürokratischen Rechtsweg zu wählen, um den säumigen Mieter aus dem Mietobjekt zu entfernen. Viele Vermieter stehen den Mietnomaden hilflos gegenüber und müssen warten, bis ein gerichtlicher Titel die Zwangsräumung möglich macht.

Der finanzielle Schaden den Mietnomaden anrichten, ist in der Regel exorbitant hoch. Neben Mietausfällen addieren sich noch Reparatur und Räumungskosten, sowie Anwalts- und Gerichtskosten zu der Forderung des Vermieters. In aller Regel sind die Mietnomaden nicht in der Lage, die entstandenen Kosten zu begleichen, sodass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt. In einigen Fällen sind Objekte, in denen sich Mietnomaden eingenistet haben, nach erfolgter Räumung sogar unbewohnbar. So berichteten verschiedene Medien bereits über Fälle, in denen Mietnomaden die Inneneinrichtung, sowie Holzböden und -decken herausrissen und verheizten, was den Vermieter letztlich finanziell ruinierte.

Als Vermieter sollte man zukünftige Mieter daher unbedingt genau unter die Lupe nehmen. Denn Mietnomaden erkennt man in der Regel nicht auf den ersten Blick. Selbst intakte Familien , in denen zwei Elternteile berufstätig sind, neigen mitunter dazu, zu Mietnomaden zu werden.

Warum Vermieter sich gegen Mietnomaden schützen müssen

In Deutschland bekommt jeder, der es sich nicht leisten kann die Miete für eine angemessene Wohnung vom Amt bezahlt. Mietnomaden sind entweder zu bequem sich um diesen Mietzuschuss zu kümmern, oder sie nutzen die gesetzlichen Regelungen schamlos aus, indem sie das Geld für die Miete selbst verbrauchen.
Nach den deutschen Gesetzen kann ein Vermieter erst dann kündigen, wenn der Mieter mindestens 2 Monate hintereinander keine Miete gezahlt hat. Aus der Wohnung ist er damit jedoch noch lange nicht raus. Dazu ist eine Zwangsräumung notwendig, bei der, der Vermieter in Vorkasse gehen muss. Von der Beantragung bis zur Räumung kann über ein Jahr vergehen. Genügend Zeit für diese Leute, die oft vermüllte Wohnung zu verlassen und sich in der nächsten Stadt eine andere zu suchen.
Vor solchen Zeitgenossen muss sich jeder Vermieter schützen.
Eine entsprechende List von Mietnomaden, auf die die Vermieter Zugriff haben könnte helfen. Helfen kann auch eine angemessene Mietkaution, wobei diese oft auch das Amt übernimmt. Die Miete muss vom Amt sofort an den Vermieter gezahlt werden. Bleibt sie aus, weil der Mieter es anders geregelt hat und sie selbst erhält und behält, muss der Vermieter sofort einschreiten und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Viel sinnvoller wäre es, wenn der Gesetzgeber endlich Gesetzte verabschiedet, die den Mietnomaden das Leben erschweren.

Wie nützlich ist eine schwarze Liste gegen Mietnomaden

Leider ist aus den früher ganz vereinzelt auftretenden Fällen von Mietnomaden, besonders in Deutschland ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. Es ist oft eine regelrechte Epedemie zum Nachteil der ehrlichen und gutgläubigen Vermieter geworden. Da das deutsche Recht den Vermietern keine Schutzmöglichkeiten gibt, müssen sich die Vermieter selbst helfen.
Eine ordnungsgemäße Kündigung ist erst nach dem Ausbleiben von zwei aufeinander folgenden Mieten möglich. Aber damit ist der Mieter noch lange nicht aus der Wohnung und die Räumung, schon von der Beantragung bis zum vollstreckbaren Titel, kann mehrere Monate dauern. Der Vermieter muß bei allen Leistungen in Vorkasse gehen und bleibt in der Regel auf seinem Geld sitzten.
Deshalb ist es immer besser, solchen Leuten erst gar keine Wohnung zu geben. Ob rechtlich bedenklich oder nicht, eine so genannte schwarze Liste, auf die die Vermieter Zugriff haben kann hier als eine Maßnahme schon helfen. Der Vermieter hat damit die Möglichkeit neben den anderen Maßnahmen, wie Kautionszahlung und Gehaltsnachweis, bzw. sofortige Zahlung der Miete vom Amt, schon im Vorfeld diese Mietnomaden zu erkennen.
Ein Problem dieser Liste kann die Vollständigkeit sein, weil auch mancher Mieter froh ist, wenn er einen Mietnomaden los ist. Oft bekommt er ihn erst los (z.B. Mutter mit Kleinkind) wenn eine andere Wohnung zur Verfügung steht. Seht er in der Liste ist es schwer ihn dann los zu werden, also wird er nicht gemeldet.
Oft sind bei solchen Menschen andere, wenn auch ungesetzliche Methoden wirksamer. Bereits wenn die erste Miete in Verzug ist, oder das Amt die Miete nicht mehr direkt zahlen darf muss gehandelt werden.
Viel wichtiger wäre, wenn der Gesetzgeber für solche Mietnomaden per Gesetz Registrierungen zulassen würde. Da solche Leute in der Regel auch ihre Miete vom Amt bekommen, könnte auch eine Mietzahlung direkt an den Vermieter gesetzlich geregelt werden.

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